Meister für Veranstaltungstechnik - kultur 29 - September 2006

Der Titel Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik ist ebenso wie die Fachkraft für Veranstaltungstechnik (s. kultur 17) eine relativ junge Berufsqualifikation für Tätigkeiten im Bereich der Bühnentechnik. Seit dem Erlass der Prüfungsverordnung im Jahr 1997 gibt es die Möglichkeit dieses Abschlusses, der zur Leitung von Arbeitsbereichen mittlerer Größe (bis ca. 30 Mitarbeiter) mit hohen technischen Anforderungen u.a. an Theatern, Opern- und Musicalhäusern, aber auch bei Rundfunk-, Film- und Fernsehgesellschaften sowie Messe- und Konzertagenturen befähigt.
Die Meisterprüfung kann wahlweise in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung oder Halle abgelegt werden, um besonders für den Einsatz im jeweiligen Wahlgebiet zu qualifizieren - z.B. als Bühnenmeister mit Zuständigkeit für die Sicherheitsaspekte berücksichtigende Herstellung, den Auf-, Um- und Abbau von Kulissen, oder als Beleuchtungsmeister mit Zuständigkeit für alle Aspekte des Einsatzes und der Wartung von Scheinwerfern und anderen Beleuchtungsrequisiten an Spielstätten. Die Tätigkeit erfolgt in Abstimmung mit der technischen Direktion und unterstellten Mitarbeiter/innen, sowie Regisseuren, Bühnenbildnern, Lieferanten, Mitarbeitern technischer Kundendienste u.a.
Voraussetzung für das Ablegen der Meisterprüfung ist i.d.R. eine zuvor absolvierte fachspezifische Ausbildung und mindestens zweijährige entsprechende Berufspraxis oder eine absolvierte Abschlussprüfung in einem sonstigen handwerklichen Beruf und mindestens sechsjährige Berufspraxis. Zu den Eignungsvoraussetzungen gehören zudem Organisationstalent, Einsatz- und Verantwortungsbereitschaft sowie Führungsqualitäten.
Die für die Meisterprüfung erforderlichen Kenntnisse werden von den meisten Absolventen im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen an IHKs oder anderen anerkannten Fortbildungseinrichtungen erworben bzw. vertieft. Diese bestehen zunächst aus einem fachrichtungsspezifischen Teil mit Fächern wie Mathematik und Naturwissenschaften, technischer Kommunikation, Betriebstechnik (z.B. Bühnen- oder Lichttechnik), Arbeitssicherheit, Brandschutz und Bauordnungsrecht. In einem fachrichtungsübergreifenden Teil werden Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, des rechtsbewussten Handelns und der Zusammenarbeit im Betrieb vermittelt - im Hinblick auf die spätere leitende Tätigkeit, welche Budgetverwaltung und Mittelverwendung, Projektplanung und -leitung sowie Mitarbeiterführung beinhaltet. Neben technischen und betriebswirtschaftlichen Fächern werden pädagogische Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, denn mit dem Meistertitel wird auch die Qualifikation zur Ausbildung von Fachkräften für Veranstaltungstechnik erworben. Die Dauer der Prüfungsvorbereitung liegt bei ca. 10-12 Monaten (Vollzeit). Die Meisterprüfung wird schließlich an einer zugelassenen Prüfstelle absolviert: der pädagogische und der fachrichtungsübergreifende Teil durch mündliche und schriftliche Prüfungen, der fachspezifische Teil auch durch eine innerhalb von 30 Tagen anzufertigende schriftliche Projektarbeit.
Das Gehalt von Meistern für Veranstaltungstechnik hängt ab von den Rahmenbedingungen des jeweiligen Arbeitgebers, von den spezifischen Fähigkeiten, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie u.U. vom Lebensalter. Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung kann für Tätigkeiten als Meister für Veranstaltungstechnik im Angestelltenverhältnis von einem Bruttogrundgehalt von ca. 2.850 € ausgegangen werden. J.S.

Quellen und weitere Informationen:
http://www.dthg.de/service/berufe/berufe_meister_vt.htm, http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/berufId.do?resultListItemsValues=8537_8536&suchweg=&doNext=forwardToResultShort&lv=true&id=8537_8536,
http://www.buehnenverein.de/berufe/berufe_details.php?id=50 (4.08.2006).

Donnerstag, 06.12.2007

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