Bühnenbildner/in - kultur Nr. 24 - Februar 2006

Bühnenbildner/innen sind für den Entwurf und die Gestaltung des „Bühnenbildes“ zuständig, d.h. der Bühnenräume und Dekorationen. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Regisseur sowie u.a. der/dem Kostümbildner/in im Rahmen der künstlerischen Gesamtkonzeption. Bei dieser kreativ-gestalterischen Arbeit gilt es, ein inhaltlich auf das aufzuführende Stück zugeschnittenes Bühnenbild zu entwickeln, das der Bühne Räumlichkeit und Tiefe gibt. Dabei müssen jedoch das jeweilige Inszenierungskonzept und szenische Erfordernisse ebenso berücksichtigt werden wie die technischen und finanziellen Möglichkeiten.
Die Entwicklung des Bühnenbildes erfolgt zunächst in Form von Skizzen und Grundrisszeichnungen, anhand derer Ideen und faktische Gegebenheiten und Erfordernisse aufeinander abgestimmt werden. In weiteren Planungsstadien folgen exaktere Zeichnungen unter Verwendung traditioneller oder moderner elektronischer Techniken (z.B. CAD(computer aided design)-Zeichnungen) sowie Modelle aus Papier, Pappe, Holz oder Kunststoffen. Ist ein Bühnenbildentwurf schließlich genehmigt, ist der/die Bühnenbildner/in für die Umsetzung in den Theaterwerkstätten verantwortlich, wobei die Ausführungen von den jeweiligen Werkstättenleitern/-innen geleitet werden. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung gemeinsam mit dem/der Regisseur/in und Produzenten/-in bei Bau-, Beleuchtungs- und Endproben.
Die Ausübung des Berufes Bühnenbildner/in erfordert i.d.R. ein abgeschlossenes Studium an einer Kunsthochschule oder -akademie (Abschluss als Diplom-Bühnenbildner/in). Den Ausbildungsberuf mit Abschlussprüfung „Geprüfte Maler/in, Bühnenbildner/in“ bietet die Schule für Darstellende Künste (ETAGE e.V.) in Berlin an.
Für die Tätigkeit erforderlich sind gutes handwerkliches Geschick, zeichnerisches und plastisches Darstellungsvermögen sowie künstlerisch-ästhetisches Gespür, die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten, aber auch Kon-takt-, Kooperations- und Durchsetzungsfähigkeit. Im Rahmen des Studiums/der Ausbildung werden neben technischen und gestalterischen Fertigkeiten in Fächern wie z.B. Werklehre, Modellbau und Theatertechnik Kenntnisse in Dramaturgie und Regie, Theater-, Kultur-, Stil- und Baugeschichte, Grafik, BWL und Datenverarbeitung erworben. Später ist kontinuierliche Weiterbildung notwendig, ebenso das Verfolgen der Entwicklung der Bühnentechnik und stilistischer Trends.
Das Einkommen als festangestellte/r Bühnenbildner/in ist stark arbeitgeberabhängig. Als Richtwert mag eine tarifliche Bruttogrundvergütung von ca. 2.500 e dienen. Die Spielstätten mit Mitgliedschaft im Deutschen Bühnenverein haben sich zu einer Mindestgage für Bühnenbildner/innen in Höhe von 1.550 € verpflichtet. Im Gegensatz zu früheren Jahrzehnten ist eine Festanstellung als Bühnenbildner/in heutzutage weniger üblich. Häufig erfolgt ein Engagement nur für eine bestimmte Produktion an einer Spielstätte - ähnlich wie bei der Regie. Daher sind auch immer wieder an unterschiedlichen Häusern zusammenarbeitende künstlerische Teams keine Seltenheit. Auch die Möglichkeit einer selbständigen Tätigkeit als freie/r Bühnenbildner/in ist gegeben. J.S.

Quellen und weitere Informationen:
* Bundesagentur für Arbeit, BERUFEnet, http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/resultList.do?resultListItemsValues=8503_8501&suchweg=begriff&doNext=forwardToResultShort (13.01.06).
* Süddeutsche Zeitung, Jobatlas, http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/jobatlas/index.html (13.01.06).

Donnerstag, 06.12.2007

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